Prüfungen IWDA

Eigenschaften

Ziel der Prüfung ist es, die Fähigkeit des Kandidaten zu beurteilen, nach den Kriterien der International Working Dogs Association zu arbeiten: Alle IWDA-Fachkräfte müssen in einer technischen und ethischen Weise handeln, um den Wert ihrer Berufskategorie zu fördern.
Ein Teil der Prüfung umfasst den Ethikkodex der IWDA.

Bewertungsbereiche

Mindestfertigkeiten

  • Mindestalter 18 Jahre.
  • Mindestqualifikation: Abschluss der Sekundarstufe II (EQF4-Niveau)
  • Pass Fähigkeitsprüfung.

Mitglieder von IWDA Trainingszentren

Mitglieder aus IWDA-Ausbildungszentren müssen sich nicht für eine Prüfungssitzung bewerben, da ihre Ausbildung bereits die Abschlussprüfung vorsieht. Die Prüfungen für die Kandidaten der IWDA-Ausbildungszentren werden direkt von den zuständigen Zentren organisiert und geleitet. Nach Bestehen der Prüfung müssen die teilnahmeberechtigten Bewerber das Registrierungsformular ausfüllen und an das IWDA-Register senden.

Kandidaten aus Nicht-IWDA-Trainingszentren

Bewerber, die nicht aus den IWDA-Schulungszentren kommen, müssen folgende Unterlagen vorlegen:

  • Zertifikate für technisch-professionelle Ausbildung, die mit der Angabe von verantwortlichen Lehrern durchgeführt werden
  • Detailliertes Programm der theoretisch-praktischen Ausbildung durchgeführt
  • Attestation zur Überwindung der Ausbildung von mindestens 260 Stunden für Handler und 480 Stunden für Ausbilder